Der Kreisverband hat auf seiner Mitgliedervollversammlung am 02.07.2024 beschlossen, für Mitgliedervollversammlungen sowie Jahreshauptversammlungen Antragsfristen einzuführen, damit genügend Zeit bleibt, die eingereichten Anträge zu lesen, Änderungsanträge einzureichen und im Vorstand darüber zu beraten und ggf. ein Verfahren zum Umgang mit den Anträgen vorzuschlagen.
Die Satzung zum Thema Antragsfristen wurde zunächst befristet für ein Jahr - vom 02.07.2024 bis 01.07.2025 - geändert, um eine Evaluierung und Bewertung dieser Regelung zu ermöglichen. Nachdem sich die Antragsfristen als gut handhabbar erwiesen haben, sollen diese dauerhaft in die Satzung aufgenommen werden. Die Änderung der Satzung tritt ab dem 07.12.2025 in Kraft.
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