| Veranstaltung: | Winter-Mitgliederversammlung 2025 | 
|---|---|
| Status: | Geprüft | 
| Eingereicht: | 29.10.2025, 13:19 | 
Satzungsänderungsantrag durch den Kreisvorstand Tempelhof-Schöneberg zur Mitgliedervollversammlung am 06.12.2025
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Satzungstext
§14 Antragsfrist
Anträge müssen 10 Tage vor der MVV schriftlich vorliegen und den Mitgliedern 
zugänglich gemacht werden. Änderungsanträge müssen fünf Tage vor der MVV 
vorliegen und werden den Mitgliedern frühestmöglich zugänglich gemacht. Bei 
besonderer Dringlichkeit kann sich die MVV mit einfacher Mehrheit vor Eintritt 
in die Tagesordnung für eine Befassung mit verspätet eingereichten Anträgen 
entscheiden. Die Dringlichkeit ist schriftlich oder mündlich zu begründen.
Um eine Evaluierung und anschließende Bewertung dieser Regelung zu ermöglichen, 
gilt dieser Paragraf befristet bis zum 01.07.2025 und die Regelung verliert 
danach ihre Gültigkeit.
Änderungsanträge
- S1 (Kreisvorstand (dort beschlossen am: 14.10.2025), Eingereicht)
 
Kommentare